Vorsorgedokumente zur Bestattungsvorsorge
Was Sie im Rahmen der Bestattungsvorsorge festlegen können
Bestattungsvorsorge-Dokumente sind eine wunderbare Möglichkeit, Ihnen und Ihren Lieben ein Gefühl von Sicherheit und Klarheit zu geben. Viele von Ihnen fragen sich vielleicht: Welche Dokumente sind bei einer Bestattungsvorsorge wirklich wichtig und welche Regelungen sind zu empfehlen? Vorsorgedokumente halten fest, wie Ihr Abschied einmal gestaltet werden soll und sorgen dafür, dass Ihre Familie im Trauerfall entlastet wird. Damit Sie Ihre Wünsche gut erfüllt wissen, zählen zu den zentralen Vorsorgedokumenten das Testament, ein Vorsorgevertrag beim Bestatter und weitere persönliche Regelungen, mit denen Sie Ihre Wünsche festhalten.
Wichtige Bestandteile Ihrer Vorsorge:
Testament
Ein Testament ist ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Vorsorge. Darin legen Sie fest, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen und Besitz geschehen soll. Damit Ihr letzter Wille rechtswirksam ist, haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können ein "eigenhändiges Testament" verfassen. Dieses muss handschriftlich geschrieben sein und Ort, Datum und Ihre vollständige Unterschrift enthalten. Es besteht alternativ die Möglichkeit, ein notarielles Testament zu erstellen, welches anschließend durch einen Notar beurkundet wird. Gut zu wissen: Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen.
Erbrecht
Wenn kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. In diesem Fall erben zunächst der Ehepartner sowie Kinder und Enkel als sogenannte Erben erster Ordnung. Lebten Sie in einer Zugewinngemeinschaft, erhält der Ehepartner mindestens die Hälfte des Nachlasses. Die übrige Hälfte wird zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt – unabhängig davon, ob sie ehelich, nicht ehelich oder adoptiert sind. Sind Kinder bereits verstorben, treten deren Kinder an ihre Stelle. Gibt es keine Erben erster Ordnung, geht das Erbe an die Erben zweiter Ordnung. Dazu zählen die Eltern, Geschwister sowie deren Kinder. Sind auch diese nicht vorhanden, erben die Verwandten dritter Ordnung, wie Großeltern, Onkel, Tanten sowie Cousins und Cousinen.
Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht greift dann, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr selbst entscheiden können. In diesem Fall handelt eine von Ihnen bestimmte Vertrauensperson in Ihrem Sinne und übernimmt wichtige Angelegenheiten, zum Beispiel das Abschließen oder Kündigen von Verträgen. Für bestimmte rechtliche Vorgänge, insbesondere bei Grundstücksangelegenheiten, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht erforderlich. Für viele andere Vermögens- und Bankangelegenheiten genügt in der Regel eine schriftliche Vollmacht. Um auch medizinische Entscheidungen eindeutig zu regeln, empfiehlt es sich, die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung zu kombinieren.
Patientenverfügung
Vorsorgevertrag beim Bestatter
Gerne beraten wir Sie persönlich und unterstützen Sie dabei, eine Vorsorge zu treffen, die zu Ihnen passt.
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer vom Gericht als rechtliche Betreuung für Sie eingesetzt werden soll, falls Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Sie bestimmen dabei eine Person Ihres Vertrauens und halten fest, in welchen Bereichen diese für Sie handeln darf. Ihre Wünsche werden vom Gericht berücksichtigt und bilden die Grundlage für die Auswahl des rechtlichen Betreuers.
FAQ´s zu den wichtigesten Vorsorge-Dokumenten
Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen
Welche Vorsorgedokumente sind bei der Bestattungsvorsorge wichtig?
Was sollte man bei der Bestattungsvorsorge alles regeln?
Reicht ein Testament aus, um alle wichtigen Dinge zu regeln?
Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung?
Können Vorsorgedokumente später geändert oder widerrufen werden?
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